Recht und Gesetz

Die Versorgung mit Erdgas erfolgt nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GassGVV) sowie nach den Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV. Beide sind Vertragsbestandteil des Gaslieferungsvertrages und können im Folgenden heruntergeladen werden.