EEG- und KWKG-Zuschläge

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht feste Vergütungssätze zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vor.

Durchschnittliche EEG-Umlage netto der nicht privilegierten Letztverbraucher (Haushalte, Gewerbe, Handel) in der zeitlichen Entwicklung:

Jahre: 
2008  1,110 ct./kWh 
2009  1,140 ct./kWh 
2010  2,047 ct./kWh 
2011 3,530 ct./kWh
2012 3,592 ct./kWh

Für priviligierte Letztverbraucher beträgt die EEG-Umlage 2012: 0,050 ct./kWh

KWKG-Zuschläge (netto)

Die Umlage der Kosten erfolgt über einen Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte in drei Stufen auf die Letztverbraucher (gültig ab 1. Januar 2012):

Jahresverbrauch 2010 2011 2012 
bis 100.000 kWh  0,130 ct/kWh 0,161 ct/kWh  0,151 ct/kWh
über 100.000 kWh  0,050 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,050 ct/kWh 
über 100.000 kWh
für energieintensive
Unternehmen
 0,025 ct/kWh 0,025 ct/kWh 0,025 ct/kWh

Ab dem 01.01.2012 ergibt sich ein Aufschlag auf die Netzentgelte für Letztverbräuche bis 100.000 kWh je Abnahmestelle in Höhe von 0,064 ct./kWh.

Entgelte für für Mehr- und Mindermengen