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Recht und Gesetz
Die Versorgung mit Elektrizität erfolgt nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie nach den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV. Beide sind Vertragsbestandteil des Stromlieferungsvertrages und können im Folgenden heruntergeladen werden.