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Recht und Gesetz
Für die öffentliche Versorgung mit Wasser gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH.
Die jeweiligen Inhalte sind unter den nachstehenden Links als PDF-Datei hinterlegt.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) (63 kb)
- Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV - bis 31.12.2008
Ab dem 1. Januar 2009 gelten neue Ergänzende Bedingungen, die Sie mit dem nachstehenden Link aufrufen können: