Recht und Gesetz

Für die öffentliche Versorgung mit Wasser gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH.

Die jeweiligen Inhalte sind unter den nachstehenden Links als PDF-Datei hinterlegt.

Ab dem 1. Januar 2009 gelten neue Ergänzende Bedingungen, die Sie mit dem nachstehenden Link aufrufen können: