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Recht und Gesetz
Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie nach den Ergänzenden Bedingungen zur AVBFernwärmeV. Beide sind Vertragsbestandteil des Wärmelieferungsvertrages und können im Folgenden heruntergeladen werden.
- Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) (80 kb)
- Ergänzenden Bedingungen zur AVBFernwärmeV - bis 31.12.2008
Ab dem 1. Januar 2009 gelten neue Ergänzende Bedingungen, die Sie mit dem nachstehenden Link aufrufen können: