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Recht und Gesetz

Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie nach den Ergänzenden Bedingungen zur AVBFernwärmeV. Beide sind Vertragsbestandteil des Wärmelieferungsvertrages und können im Folgenden heruntergeladen werden.

Ab dem 1. Januar 2009 gelten neue Ergänzende Bedingungen, die Sie mit dem nachstehenden Link aufrufen können: