Messstellenbetrieb
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Messstellenbetrieb in den folgenden Bereichen:
MESSSTELLENBETRIEB
Nach Tenor 5 der GPKE vom 11. Juli 2006 sind an dieser Stelle Messstellenrahmenvertrag (für Messstellenbetreiber) und Messrahmenvertrag (für Messdienstleister) zu veröffentlichen.Diese finden Sie für den Bereich Strom nachfolgend als PDF Dokumente.
Zusätzlich dazu finden Sie nachstehend noch die Anlagedateien zu den jeweiligen Verträgen in chronologischer Reihenfolge.
- Zuordnungsliste
- Technische Mindestanforderungen
- Freigabe von Messeinrichtungen
- Datenaustausch
- Ansprechpartner
- Datenaustauschblatt
GRUNDZUSTÄNDIGER MESSSTELLENBETREIBER
Die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet.
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG
Preisblatt über Standard- und Zusatzleistungen
Häufig gestellte Fragen zu den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (FAQ's)
Das Messstellenbetriebsgesetz ist unter diesem Link abrufbar.
Die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet.
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts:
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
- Informationen über Standardleistungen,
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standardleistungen
zu veröffentlichen.
Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH derzeit in ihrem Netzgebiet
- 1.150 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen,
auszustatten.
Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
BESTÄTIGUNG AN DIE MESSGERÄTEVERWENDER
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MESSSTELLENVERTRÄGE
Nachfolgend können Sie den Messrahmenvertrag (für Messdienstleister) und den Messstellenrahmenvertrag (für Messstellenbetreiber) für den Bereich Gas herunterladen.
Smart Meter
Der Einbau von intelligenten Messsystemen
Die Energiewende beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung in Deutschland erheblich
und nachhaltig. Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig fluktuierender Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Dafür wird ein
Kommunikationsnetz benötigt, in dem Informationen über Erzeugung und Verbrauch mit
Zustandsdaten aus dem Stromnetz noch mehr miteinander verknüpft werden. Um dezentrale
Erzeugungsanlagen und flexible Lasten noch besser zu integrieren, wird eine sichere standardisierte
Kommunikationsverbindung benötigt, die Marktsignale an die jeweiligen Partner verlässlich
transportieren kann. Der Einsatz der Digitaltechnik und die damit verbundene Entwicklung
intelligenter Energieinfrastruktur sind ein zentraler Baustein, um eine nachhaltige und zuverlässige
Energieversorgung sicherzustellen.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten. Zum einen der modernen Messeinrichtung und zum anderen
einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway.
Was intelligente Messsysteme alles können:
FAQ - Intelligente Messsysteme
Bei den neuen digitalen Zählern wird in so genannte „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ unterschieden. Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten speichert und auf seinem Zähler-Display darstellen kann. Der Kunde kann sich bei Bedarf, mit Hilfe einer PIN-Nummer, die beim Netzbetreiber angefordert werden kann (z.B. Anfrage per Mail: XX@YY.de), für die letzten 24 Monate seinen Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen direkt an der Messeinrichtung anzeigen lassen. Die PIN-Nummer wird üblicherweise auf dem Postweg zugestellt.
Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Diese Messsysteme speichern und übermitteln die Messdaten in festlegbaren Intervallen per Datenfernübertragung an den Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist nicht mehr notwendig.
Als Verbraucher können Sie mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Moderne Messeinrichtung
Bei modernen Messeinrichtungen ist eine Visualisierung des Verbrauchs nur direkt am Gerät vor Ort möglich, da die Messeinrichtungen nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind.
Vorteile bei beiden Gerätetypen:
• höhere Transparenz über Ihren Stromverbrauch
• mögliche Identifikation verbrauchsintensiver Geräte
• Einsparpotentiale werden aufgezeigt
• Vereinfachung der Überprüfung Ihrer Abrechnung
Intelligente Messsysteme
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem installiert ist, wird Ihnen eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch und die entstandenen Kosten zur Verfügung gestellt. Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen. Dies geschieht, indem sie:
• die Verbrauchstransparenz erhöhen
• zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beitragen
• variable Tarife ermöglichen
• die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten verbessern
• die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten erleichtern
• mittelfristig eine "Spartenbündelung" ermöglichen (das heißt gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme)
• eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (zum Beispiel Smart-Home-Anwendungen) bereitstellen
• dem bisher passiven Stromverbraucher zukünftig die aktive Rolle des sogenannten Prosumers ermöglichen.