Messstellenbetrieb
Nach Tenor 5 der GPKE vom 11. Juli 2006 sind an dieser Stelle Messstellenrahmenvertrag (für Messstellenbetreiber) und Messrahmenvertrag (für Messdienstleister) zu veröffentlichen.Diese finden Sie für den Bereich Strom nachfolgend als PDF Dokumente.
Messstellenrahmenvertrag Strom
Messrahmenvertrag Strom
Zusätzlich dazu finden Sie nachstehend noch die Anlagedateien zu den jeweiligen Verträgen in chronologischer Reihenfolge.
Zuordnungsliste
Technische Mindestanforderungen
Freigabe von Messeinrichtungen
Datenaustausch
Ansprechpartner
Datenaustauschblatt
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet.
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG
Messstellenvertrag
Preisblatt über Standard- und Zusatzleistungen
Preisblatt
Häufig gestellte Fragen zu den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (FAQ's)
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Das Messstellenbetriebsgesetz ist unter diesem Link abrufbar.
Die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet.
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts:
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
- Informationen über Standardleistungen,
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standardleistungen
zu veröffentlichen.
Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH derzeit in ihrem Netzgebiet
- 1.150 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen,
auszustatten.
Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
Bestätigung an die Messgeräteverwender
Bestätigung an die Messgeräteverwender