Preisbremsen für Energie werden aktiv

Veröffentlicht am: 01.03.2023

Preisbremsen für Energie werden aktiv

Alle Kunden erhalten vollständige Entlastung der Bundesregierung – Umsetzung erfolgt rückwirkend
 

Bad Nauheim. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bad Nauheim profitieren automatisch von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen. Sie wurden von der Bundesregierung in Folge der Energiekrise beschlossen. Seither arbeitet das kommunale Unternehmen gemeinsam mit seinem IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Anpassung der Abrechnungssysteme. Weil der Eingriff in die Systeme tiefgreifend und komplex ist, verzögert sich die abrechnungsseitige Umsetzung.
Um Haushalte und Unternehmen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung zahlreiche Entlastungspakete geschnürt, darunter die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Sie treten zum 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend ab Januar 2023. Abteilungsübergreifend arbeiten die Mitarbeitenden der Stadtwerke Bad Nauheim mit Hochdruck daran, die kundenindividuellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen. „Wir begrüßen die Entlastungen für unsere Kundschaft. Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht in der Lage, die Kundenanschreiben zu den Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren", sagt Klaus Tripke, Leiter Vertrieb bei den Stadtwerken Bad Nauheim, und fügt hinzu: „Wichtig ist uns, dass unsere Kundinnen und Kunden die Entlastungsbeträge in vollem Umfang erhalten.“


Sobald die Preisbremsen in den IT-Systemen der Stadtwerke Bad Nauheim erfolgreich umgesetzt sind, erhalten alle Kundinnen und Kunden ein Anschreiben mit ihren individuellen Informationen zu den Preisbremsen und den geltenden Abschlägen. „Der März-Abschlag fällt besonders gering aus, da die Entlastungsbeträge für März und rückwirkend bis zum Jahresbeginn darin verrechnet werden. Der richtige Betrag wird bei Vorlage eines Lastschriftmandats automatisch von uns abgebucht“, erläutert Klaus Tripke. 

 

Auch im Kundencenter melden sich derzeit viele Menschen mit ihren Fragen. Im Fokus stehen häufig die Energiepreisbremsen. Um sich einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Hilfen zu verschaffen, haben die Stadtwerke auf ihrer Homepage Informationen bereitgestellt unter www.stadtwerke-bad-nauheim.de/aktuelles-zur-energiekrise.

 

Bremsen für Strom, Gas und Wärme 
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom. Für Gas und Wärme gilt die Grenze von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Als Basis für die Prognose wird der Verbrauch des Vorjahres, also das Jahr 2022, herangezogen. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. „In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. Wer in diesem Jahr 20 Prozent weniger verbraucht als 2022, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erläutert Dr. Thorsten Reichel, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Nauheim. Die Rechnung für Gas und Wärme funktionieren gleich: Hier liegt der Preisdeckel für Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde, für Wärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.