Steuerbare Verbrauchseinrichtungen §14a - Stadtwerke Bad Nauheim

§ 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit dem 01. Januar 2024 ist der §14a des EnWG in Kraft getreten und bringt wichtige Änderungen für steuerbare Verbraucheinrichtungen (steuVE) mit sich. Daraus ergeben sich neue Vorgaben für Sie als Installateure, unsere gemeinsamen Kunden und uns als Netzbetreiber.

 

Der neue Paragraf gewährleistet eine flexiblere und zielgerichtetere Steuerung von Verbrauchseinrichtungen. Der Hintergrund für die Anpassung liegt in er Digitalisierung des dezentralen Stromsystems, die einen Grundpfeiler zur Erreichung klimapolitischer Ziele darstellt. Es werden damit folgende Ziele verfolgt:

 

  • Bessere Auslastung der Stromnetze: Vermeidung von Engpässen und Überbelastung durch netzorientiertes Steuern
  • Möglichkeit zur Leistungsregelung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber
  • Kunden erhalten dafür eine pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1) oder eine Netzentgeltreduzierung für die Energiemenge der steuVE (Modul 2)
  • Verpflichtende Teilnahme für Netzbetreiber und Betreibereiner steuVE - Eindeutige Anforderungen über Mess- und Abrechnungskonzepte


Die neue Regelung gilt für alle steuVE, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Bestandsanlagen ohne bestehenden §14a sind damit ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit bestehendem §14a sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant. Seit Inkrafttreten des neuen §14a am 01.01.2024 befinden wir uns in einer Übergangsperiode für Bestandsanlagen. Diese endet am 31.12.2028.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
FAQ – häufig gestellte Fragen:

Weiterführende Links zum Thema steuerbare Verbraucheinrichtungen.

Hier finden Sie die Beschlüsse der Bundesnetzagentur zur Netzintegration, zur Netzentgeltsystematik sowie deren FAQ.
 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Modul 1

Steuerbare VerbrauchsEinrichtungen - Modul 2

Prozessablauf für die Einrichtung des Modul 2 nach §14a EnWG bei den Stadtwerken Bad Nauheim