24h-Lieferantenwechsel - Stadtwerke Bad Nauheim

24h-Lieferantenwechsel

Neue Fristen bei der An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrags

Mit dem 24h-Lieferantenwechsel treten Änderungen für alle Stromverbraucher in Kraft. Ab dem 6. Juni
können Sie Ihren Lieferanten werktags innerhalb von 24 Stunden wechseln. Beachten Sie jedoch, dass
dies nur möglich ist, wenn Sie Ihre An- oder Abmeldung mindestens zwei Wochen im Voraus
vornehmen, um die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages einzuhalten. Eine solch vorausschauende
Planung ist essenziell, da rückwirkende Änderungen nach den neuen Bestimmungen nicht mehr möglich
sind.

Vorgehensweise bei Umzug

 

Planen Sie einen Umzug oder ziehen Sie aus Ihrer aktuellen Wohnung aus? In diesen Fällen ist es besonders wichtig, Ihre An- und Abmeldung rechtzeitig durchzuführen. Melden Sie Ihren
Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Eine rückwirkende Bearbeitung ist nicht gestattet, daher sollten Sie Ihre Daten im
Voraus genauestens prüfen.

WICHTIG für sie:

Die neuen Fristen für den Lieferantenwechsel betreffen An-, Ab- und Ummeldung im Falle eines Umzugs oder einen Lieferantenwechsel zum regulären Ende Ihrer Vertragslaufzeit. Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Es besteht somit kein Sonderkündigungsrecht.

    Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenzentrum gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (0) 6032 807-888 oder per E-Mail an kundenzentrum@stadtwerke-bad-nauheim.de. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch in Zukunft zuverlässig mit Energie zu versorgen.

    FAQ

    Um Sie bestmöglich über die neuen Fristen bei der An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrags zu informieren, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.