Trinkwasser
Überall gelten die gleichen Qualitätsstandards. Die Trinkwasserverordnung ist mit ihren strengen Vorgaben die rechtliche Grundlage, um die Qualität des Trinkwassers zu sichern und zu überwachen. Sie regelt, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger oder Stoffe in bedenklichen Konzentrationen enthalten darf und dass es »rein und genusstauglich« sein muss. Die Qualität des Trinkwassers ist exzellent – über 99,9 Prozent der Proben halten die Grenzwerte ein. Das zeigt der aktuelle Bericht (Deutsches Trinkwasser erhält wieder die Note „sehr gut“ | Umweltbundesamt) von Bundesgesundheitsministerium und Umweltbundesamt für die Jahre 2017 bis 2019.
Hinter dem einfachen Vorgang der Wasserentnahme steckt ein komplexes System. Zunächst wird das sogenannte Rohwasser gewonnen, das aus Grundwasserleitern, Oberflächengewässern, beispielsweise Trinkwassertalsperre oder aus natürlichen Quellen entstammt. In der Regel wird Trinkwasser vor Ort gewonnen, um es auf kürzestem Weg zum Verbraucher zu bringen. Reichen die natürlichen Vorkommen vor Ort nicht aus, kommt Wasser aus weiter entfernten Regionen zum Einsatz. Der örtliche Wasserversorger sorgt schließlich dafür, dass aus Rohwasser Trinkwasser wird.
Welche Qualität das Trinkwasser aus der Leitung hat, hängt zudem von der Hausanschlussleitung und den Trinkwasser-Installationen im Haus ab. Was viele Verbraucher nicht wissen: Für deren Zustand ist nicht der Wasserversorger zuständig, sondern jeder Hauseigentümer selbst.
Die Qualität des Rohwassers hängt entscheidend von den lokalen bzw. regionalen Besonderheiten ab und von den genutzten Ressourcen. Landwirtschaftliche Bewirtschaftung, industrielle Ansiedlungen, geologische Bedingungen und der Mensch wirken auf die natürlichen Wasserressourcen ein. Die Trinkwasserverordnung legt für Stoffe im Trinkwasser strenge qualitative Vorgaben fest. Um diese einzuhalten, müssen die kommunalen Wasserversorger das Rohwasser unterschiedlich stark aufbereiten. Welche Aufbereitung erforderlich ist, hängt entscheidend von der Beeinflussung des Rohwassers ab. Um möglichst naturbelassenes Wasser zur Trinkwasserversorgung nutzen zu können, muss dafür Sorge getragen werden, dass schon das Rohwasser so wenig wie möglich mit Schad- und Nährstoffen belastet ist. Daher ist es wichtig, dass die Schutzanforderungen bei den Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, überprüft und eingehalten werden.
Trinkwasser ist ein Naturprodukt und wird zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser gewonnen. 30 % der Trinkwasserversorgung erfolgt mit Oberflächenwasser, dazu zählen See- und Talsperrenwasser (12 %), angereichertes Grundwasser (9 %) und Uferfiltrat (8 %).
Trinkwasser schmeckt in jeder Gegend etwas anders, je nach den Mineralien, die sich aus dem jeweiligen Untergrund im Wasser lösen. Trinkwasser soll zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Die Qualität des Trinkwassers wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt; hinzu kommen verschiedene Leitlinien, Empfehlungen und technische Regelwerke.
Entsorgen Sie überschüssige Arzneimittel nicht über die Toilette, sondern über den Restmüll oder über gesonderte Schadstoffsammelstellen. Achten Sie beim Kauf von Pflegeprodukten und Reinigungsmitteln auf die Inhaltsstoffe und wenden Sie diese sparsam an. Im privaten Gartenbereich können Sie in der Regel ganz auf chemische Mittel verzichten. Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen beziehungsweise die Rechtsgrundlagen. Sollte aktiver Pflanzenschutz erforderlich sein, sollten die vielfältigen Möglichkeiten des alternativen, nichtchemischen Unkrautbekämpfungsverfahrens in Betracht gezogen werden.
Die Hygiene an den Trinkwasserhähnen im Haushalt können Sie mit ein paar einfachen Regeln selbst beeinflussen:
E-Mobilität
In Europa und somit auch hier in Deutschland hat sich zum Laden eines Elektrofahrzeugs der sogenannte TYP-2-Stecker durchgesetzt bzw. wurde von der Automobilindustrie als Standard definiert. Die meisten öffentlichen Ladesäulen sind daher mit einem Typ-2-Anschluss ausgestattet. Eine Schnellladung mit Gleichstrom ermöglicht der CCS-Stecker (Combined Charging System, auch Combo-Stecker genannt). Hierbei handelt es sich um einen modifizierten Typ-2-Stecker.
Inzwischen können Autos mit Elektroantrieb durchschnittlich etwa 250 bis 300 Kilometer weit fahren. Die Reichweite ist jedoch abhängig vom jeweiligen Hersteller bzw. Fahrzeugtyp, dem verbauten Akku, der individuellen Fahrweise und weiteren elektrischen Verbrauchern wie Heizung, Klimaanlage, Radio oder ähnlichem. Vor dem Kauf eines Elektroautos sollte man sich aber zusätzlich zur Reichweite auch über die Ladeleistung und -dauer informieren. Denn ein Fahrzeug mit großem Akku benötigt unter Umständen auch mehr Zeit zum Aufladen.
Welche Qualität das Trinkwasser aus der Leitung hat, hängt zudem von der Hausanschlussleitung und den Trinkwasser-Installationen im Haus ab. Was viele Verbraucher nicht wissen: Für deren Zustand ist nicht der Wasserversorger zuständig, sondern jeder Hauseigentümer selbst.
Um die von der Bundesregierung gesteckten Ziele zum Klimaschutz zu erreichen, befassen sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) intensiv mit dem Thema Elektromobilität. Da Elektromobilität ein wichtiger Baustein einer klimagerechten Verkehrspolitik ist, soll Deutschland zu einem Leitmarkt entwickelt werden.
Jährlich werden mehrere Millionen Euro für die Entwicklung und Forschung bereitgestellt, damit batterieelektrische Antriebe die Verbrennungsmotoren weiter ablösen. So sollen Energiespeicher weiterentwickelt und die Energieeffizienz der Fahrzeuge gesteigert werden. Zudem wird in die Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften investiert. Darüber hinaus gibt es immer wieder öffentliche Förderprogramme für die Anschaffung von Elektroautos, den Ausbau der Ladeinfrastruktur oder der Installation von Wallboxen in Eigenheimen.
Intelligente Messsysteme
Der Bund hat das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung steigt kontinuierlich an. Immer mehr Stromverbraucher sind zugleich auch Produzenten. Das führt dazu, dass Stromerzeugung, Verbrauch und Stromnetze miteinander verknüpft werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
Bei den neuen digitalen Zählern wird in so genannte „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ unterschieden. Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten speichert und auf seinem Zähler-Display darstellen kann. Der Kunde kann sich bei Bedarf, mit Hilfe einer PIN-Nummer, die beim Netzbetreiber angefordert werden kann (z.B. Anfrage per Mail: XX@YY.de), für die letzten 24 Monate seinen Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen direkt an der Messeinrichtung anzeigen lassen. Die PIN-Nummer wird üblicherweise auf dem Postweg zugestellt.
Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Diese Messsysteme speichern und übermitteln die Messdaten in festlegbaren Intervallen per Datenfernübertragung an den Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist nicht mehr notwendig.
Als Verbraucher können Sie mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Moderne Messeinrichtung
Bei modernen Messeinrichtungen ist eine Visualisierung des Verbrauchs nur direkt am Gerät vor Ort möglich, da die Messeinrichtungen nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind.
Vorteile bei beiden Gerätetypen:
Intelligente Messsysteme
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem installiert ist, wird Ihnen eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch und die entstandenen Kosten zur Verfügung gestellt. Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen. Dies geschieht, indem sie:
Bei allen Stromkunden in ganz Deutschland werden bereits seit dem Sommer 2017 sukzessive moderne Messeinrichtungen eingebaut. Bis zum Jahr 2032 werden so sämtliche bisherigen Stromzähler in Deutschland ausgetauscht. Dies geschieht im Zuge von erforderlichen Zählerwechseln in Folge des Ablaufs der Zulassungszeit des bisherigen Zählers und auch bei Neu- und Umbauten an Kundenanlagen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme soll ebenfalls bis 2032 abgeschlossen sein und folgt einem genauen, seitens des Gesetzgebers vorgegeben Plan.
Abhängig vom Verbrauch bzw. der Einspeiseleistung hat der Gesetzgeber die Preise mit Obergrenzen festgelegt. Für moderne Messeinrichtungen liegt die Grenze bei 20 Euro brutto im Jahr. Die Preise für intelligente Messsysteme sind nach Verbrauch bzw. Einspeiseleistung gestaffelt und beginnen mit 23 Euro brutto im Jahr.
Die Preise für die neuen Messdienstleistungen gemäß MsbG sind im Gesetz vorgegeben. Sie finden sich im Downloadbereich auf dem entsprechenden Preisblatt der Stadtwerke Bad-Nauheim.
Wenn Ihre moderne Messeinrichtung (mME) über eine optische Schnittstelle verfügt, so geben sie mit einer geeigneten Taschenlampe 2 kurze Impulse ein (max. 2 Sekunden pro Eingabe), hat Ihr Zähler eine Eingabetaste, so drücken Sie 2 mal die Taste. Dann wird in der unteren Zeile Ihrer mME die PIN-Eingabeaufforderung angezeigt. Mit jedem weiteren Impuls (durch Drücken der Taste oder Anleuchten der optischen Schnittstelle mit einer Taschenlampe) wird eine Ziffer hochgezählt – wenn die richtige Zahl an der ersten Stelle der PIN erreicht ist, warten Sie bitte 3 Sekunden, dann springt die Eingabeaufforderung zur nächsten Stelle der PIN. So verfahren Sie, bis alle 4 Ziffern eingegeben wurden. Danach ist der Speicherabruf direkt am Zähler und auch die Anbindung über die vorderseitige optische Schnittstelle an ein Lastmanagementsystem oder ein Smart-Home-System möglich. (Bedienungsanleitung SWBN Zähler)
Die Anforderungen an den Datenschutz und -sicherheit die gesetzlich geregelt sind sehr streng. Diese sind in Deutschland deutlich schärfer als in anderen Ländern der Europäischen Union - mit den weltweit höchsten Anforderungen. Der Datenschutzstandard der intelligenten Messtechnik ist höher als der Sicherheitsstandard beim Online-Banking und vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis.
Seit dem Sommer 2017 kommen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad-Nauheim moderne Messeinrichtungen zum Einsatz. Im Februar 2020 begann der Einbau der intelligenten Messsysteme. Die Kunden werden schriftlich vorab informiert. Danach folgt ein Schreiben mit dem konkreten Termin für den Austausch. Einen freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems können Sie mit der SWBN vereinbaren. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf den Einbau.
Durch das Anfang September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrales Gesetz für den Messstellenbetrieb eingeführt. Es ist Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) und moderner Messeinrichtungen.
Das MsbG macht nur Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb für Strom und Gas. In den Bereichen Wasser und Wärme ändert sich durch das Gesetz aktuell nichts.
Die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen unter anderem
Die bisherige Funktion des Netzbetreibers als Messstellenbetreiber wird nun vom sogenannten "grundzuständigen Messstellenbetreiber" ausgefüllt.
Die 3. Binnenmarkt-Richtlinien Strom und Gas (2009/72/EU und 2009/73/EU) sehen den Aufbau einer Smart Metering-Infrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten vor.
Der Stromzähler wird durch Mitarbeiter*innen oder beauftragte Dienstleister eingebaut. Dabei läuft der Termin wie ein gewöhnlicher Zählerwechsel ab. Wenn ein intelligentes Messsystem verbaut wird, wird zusätzlich zum elektronischen Zähler noch ein Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit) mit entsprechender Telekommunikationsanbindung nachgerüstet.
Durch den Einbau eines intelligenten Messsystems entstehen Mehrkosten für die entsprechenden Endverbraucher, denen allerdings Energieeinsparpotenziale und weitere Möglichkeiten gegenüberstehen. Durch eine Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag des Gesetzgebers wurde eine Preisobergrenze (für Einbau und Betrieb) ermittelt, mit dem Ziel, den gewonnenen Mehrwert nicht durch erhöhte Ausgaben zu gefährden. Über die jeweiligen Kosten informieren die Messstellenbetreiber die betroffenen Kundengruppen separat.