Photovoltaik
Woraus besteht ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät) besteht in der Regel aus bis zu vier Photovoltaikmodulen mit integriertem Wechselrichter. Diese Mini-Solaranlagen sind kompakt und können eine Gesamtleistung von bis zu 2 Kilowatt erreichen. Allerdings ist die Anschlussleistung, welche nach dem Wechselrichter ins Haushaltsnetz eingespeist werden kann, auf maximal 800 Voltampere beschränkt.
Wie funktionert ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk erzeugt Strom über die Photovoltaikmodule. Der integrierte Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Über einen Stecker kann der erzeugte Strom direkt im Endstromkreis des Letztverbrauchers genutzt werden. Bei der Installation sollte zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs auf die Norm (aktuell Vornorm VDE V 0126-95) geachtet werden.
Was sind die Vorteile von Balkonkraftwerken?
Balkonkraftwerke ermöglichen es Menschen mit begrenztem Platz oder Budget, aktiv an der Energiewende durch eine eigene Photovoltaikanlage teilzunehmen. So sind z.B. auch Mieter im Mehrfamilienhaus in der Lage eigenerzeugten Strom zu nutzen. Sie sind einfach zu installieren, benötigen keine großen Flächen und tragen zur dezentralen Energieerzeugung bei.
Welche Genehmigungen sind für die Installation erforderlich?
Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sind die Zustimmung des Hauseigentümers einzuholen, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr verpflichtend. Es bleibt außerdem die vereinfachte Marktstammdatenregistrierung bei der BNetzA, über Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de). Eventuell sind auch Zählertausche erforderlich.
Welche Auswirkungen hat das Solarpaket I auf die Inbetriebnahme von Balkon-kraftwerken?
Das Solarpaket I ermöglicht die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken, ohne dass diese von einem vorherigem Zählertausch abhängig ist. Die Inbetriebnahme kann direkt erfolgen. Dies bedeutet keine Ausnahme von der Pflicht zum Zweirichtungszähler, sondern dass die Inbetriebnahme dadurch nicht verzögert wird. Der Messstellenbetreiber muss innerhalb von 4 Monaten nach Registrierung im MaStR einen entsprechenden Zähler einbauen, sollte noch ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler vorhanden sein.
Werden Balkonkraftwerke besonders gefördert?
Strom, der durch Balkonkraftwerke erzeugt, aber nicht vor Ort verbraucht wird, wird beim Einspeisen ins Netz der unentgeltlichen Abnahme zugewiesen. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom nicht vergütet wird. Allerdings profitieren Nutzer von Balkonkraftwerken von einer Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19% auf 0% beim Einkauf. Darüber hinaus kann es für die Installation von Balkonkraftwerken örtlich Zuschüsse geben. Hier erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kommune oder dem entsprechenden Bundesland.
Warum sind PV- Dachanlagen eine beliebte Option für Hausbesitzer in Deutschland?
PV-Dachanlagen bieten nicht nur eine nachhaltige Lösung zur Reduzierung von Treibhausgasen, sondern können auch erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen. Die Nutzung des erzeugten Stroms vor Ort und der damit verbundene Beitrag zum Klimaschutz machen sie zu einer attraktiven Option.
Welche Komponenten sind typischerweise Bestandteil von PV- Dachanlagen?
PV-Dachanlagen bestehen neben den Modulen aus der Aufständerung, der Verkabelung, einem Wechselrichter und einem Zweirichtungszähler. Gängige technologieübergreifende Kombinationen umfassen Energiespeicher, Energiemanagement, Wärmepumpe oder Wallbox.
Welche Möglichkleiten der Stromnutzung bieten PV- Dachanlagen?
Dachanlagen können als Volleinspeiseanlagen oder Überschusseinspeiseanlagen realisiert werden. Nur bei letzterer Variante ist eine Eigenstromversorgung, also das Nutzen des erzeugten Solarstroms im eigenen Haushalt, möglich. Da bei PV-Dachanlagen insbesondere die Eigenstromnutzung finanziell attraktiv ist, gleicht der Gesetzgeber diesen Nachteil von Volleinspeiseanlagen durch einen höhere EEG-Fördersatz aus.
Was ist der Unterschied von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung?
Eine Volleinspeiseanlage bedeutet, dass der vor Ort erzeugte Strom vollständig ins öffentliche Netz eingespeist wird, ohne dass dieser vor Ort genutzt wird. Dies kann beispielsweise bei geringem Vorortverbrauch im Verhältnis zur Dachgröße sinnvoll sein.
Die Überschusseinspeisung, bei der der vor Ort erzeugte Strom vorrangig für den Eigenverbrauch genutzt wird, ist wirtschaftlich sinnvoll, da die Selbstnutzung des erzeugten Stroms kostengünstiger ist als der Bezug aus dem Netz (Verhältnis in der Regel etwa 1:3). Der überschüssige Strom kann weiterhin eingespeist werden, wobei die EEG-Vergütung im Vergleich zur Volleinspeisung geringer ausfällt. Dieses Modell empfiehlt sich besonders für Anlagen, deren Erzeugung dem Gebäudeverbrauch entspricht.
Wann spricht man von Eigenstromversorgung?
Eigenstromversorgung bedeutet die direkte Nutzung vor Ort erzeugten Stroms für den Eigenbedarf. Dieses Modell reduziert die Abhängigkeit vom Netzbezug und ermöglicht Kosteneinsparungen, da der erzeugte Strom unmittelbar im Gebäude genutzt wird. Hierbei fallen keine weiteren Kosten neben den Stromgestehungskosten an (z.B. Abgaben, Umlagen und Steuer). Eine Anlage gilt als besonders kosteneffizient, wenn die erzeugte Strommenge dem Energiebedarf des Gebäudes entspricht. Hierbei ist insbesondere die Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch zu beachten!
Achtung: Eigenstromversorgung kann ausschließlich an den Anlagenbetreiber selbst erfolgen! Der Verbrauch in derselben Kundenanlage (hinter einem Netzverknüpfungspunkt z.B. an Untermieter) fällt nicht unter die privilegierte Definition der Eigenstromversorgung.
Welche Ausrichtung eignet sich optimal für Photovoltaik Anlagen auf einem freien Dach?
Den größtmöglichen Ertrag bietet für PV-Dachanlagen in Deutschland eine Ausrichtung bei 30° bis 40° in Südrichtung. Aufgrund der hohen Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen werden heutzutage auch rentable Anlagen in Ost-West-Ausrichtung installiert, da die Stromerzeugung hier vor allem vor- und nachmittags bzw. in den Abendstunden stattfindet. Also genau dann, wenn häufig am meisten Strom benötigt wird. Norddächer eigenen sich in der Regel nicht für eine rentable Anlage.
Wie werden die Leistungsangaben von PV- Anlagen gemessen?
Die Leistungsangabe einer PV-Anlage erfolgt in Kilowattpeak (kWp) und beschreibt die Anlage bei Standardtestbedingungen (STC). Dies ermöglicht einen einheitlichen Vergleich unterschiedlicher Anlagen und entspricht dem Betrieb unter optimalen Bedingungen.
Vorsicht: Dieser Wert wird in Realität nicht vollständig erreicht!
Wie variieren durchschnittliche Erträge von PV- Anlagen in Deutschland?
Durchschnittliche Erträge variieren je nach Anlagengröße. 5 bis 10 kWp Anlagen erzielen in der Regel Erträge von bis zu 1100 kWh/kWp pro Jahr, abhängig von Faktoren wie Einstrahlungswerten. Im Süden Deutschlands sind diese Werte tendenziell etwas höher als im Norden. Auch das Wetter und der Ausrichtungswinkel sind entscheidet für den Ertrag.
Was Kann ich mit meiner freien Dachfläche anfangen?
Mit eigenem Kapital bebauen lassen:
Wenn Sie Ihr Dach mit Eigenkapital mit Photovoltaik bebauen, bedeutet dies, dass Sie die Kosten für den Kauf und die Installation der Anlage aus eigenen Mitteln finanzieren. Somit sind sie sowohl Nutzer als auch Eigentümer der Anlage und haben damit eine höhere anfängliche Investition, sowie laufende Kosten bezüglich Wartung und Instandhaltung. In diesem Modell tragen Sie das gesamte finanzielle Risiko, haben jedoch die Möglichkeit, langfristige Renditen nach Abschreibung der Investition und Amortisation zu erzielen. Die Investition mit Eigenkapital wird vom Endkunden als besonders kosteneffizient betrachtet. Es ist wichtig zu betonen, dass neben Einspeisevergütungen auch Einkünfte durch den Wegfall des Netzbezugs berücksichtigt werden können.
Anlagenpacht:
Bei der Anlagenpacht verpachten Sie meist Ihre Dachfläche an ihr Stadtwerk, welches in die PV-Anlage investiert und diese installiert. Sie pachten wiederrum die Anlage des Stadtwerks und werden damit zum Anlagenbetreiber vor dem EEG. Somit gehört der Strom am Ende Ihnen, Sie sind allerdings nicht der Eigentümer der Anlage. Durch die Pacht können Sie von den Erträgen der Anlage profitieren ohne die Risiken einer hohen Anfangsinvestition, stattdessen zahlen einen monatlichen Festbetrag. Oft werden gepachtete Anlagen nach mehreren Jahren (meist bis zu 20 Jahre) durch den Pächter am Ende des Vertrages zu einem geringen Restpreis übernommen und gehen in sein Eigentum über. Insgesamt entsteht durch die ausgelagerten Risiken, die Fremdfinanzierung und Übergabe von Verantwortlichkeiten allerdings ein höherer Gesamtpreis.
Contracting:
Beim Contracting-Modell übernimmt das Stadtwerk auf einem gepachteten Dach die Investition, Installation und den Betrieb einer PV-Anlage. Der erzeugte Strom wird dann über die Vertragslaufzeit für einen Arbeits- und Grundpreis direkt an den Kunden geliefert, was diesem finanzielle Vorteile gegenüber dem klassischen Netzstrombezug bieten kann. Da das Eigentum und Betrieb beim Stadtwerk liegen, haben Sie weniger Kontrolle über die Anlage, jedoch ebenso keine Investitionskosten und Betriebsrisiken.
Was versteht man unter einer Freiflächen- Photovoltaik- Anlage?
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind PV-Anlagen, die außerhalb von Gebäuden oder Schallschutzmauern auf Freiflächen wie brachliegenden landwirtschaftlichen Flächen, ehemaligen Müllhalden (Konversionsflächen) oder entlang von Autobahnen bzw. Schienenwegen geplant werden. Sie unterliegen speziellen Regelungen und fallen i.d.R. in das 1. Segment bei Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Welche Vorteile bieten Freiflächensolaranlagen?
Die Freifläche ermöglicht eine optimale Ausrichtung und damit einen höheren Ertrag. Zusätzlich begünstigt die potenzielle Größe dieser Anlagen diesen Anlagentyp, da so die Stromgestehungskosten aufgrund der guten Skalierbarkeit bei Großanlagen besonders niedrig ausfallen.
Für wen sind Freiflächenanlagen attraktiv?
Aufgrund hoher Investitionskosten sind Freiflächenanlagen eher attraktiv für Großinvestoren, (Groß-) Gewerbe- bzw. Industriekunden oder Energieversorger. Ein Bezug von Teilstrommengen über sogenannte PPAs ist auch für kleinere Kundengruppen denkbar.
Was für Sonderformen von Freiflächen- PV gibt es?
PV-Anlagen lassen sich nicht nur auf Freiflächen, sondern auch in Verbindung mit Agrarflächen (sog. Agri-PV), auf Gewässern (Floating-PV) und auf Parkplätzen integrieren. Diese multifunktionalen Ansätze bieten Vorteile wie Schatteneffekte zur Bodenerhaltung, Steigerung der Artenvielfalt und Wasserqualitätsverbesserung, während gleichzeitig erneuerbare Energie erzeugt wird.
Agri-Photovoltaik ist eine innovative Methode, bei der landwirtschaftliche Flächen sowohl für den Anbau als auch die Photovoltaik-Stromerzeugung genutzt werden. Dies optimiert die Flächennutzung, ohne die Agrarproduktion zu verhindern. Die Doppelnutzung erfordert jedoch sorgfältige Absprachen zwischen Landwirt und Betreiber, da Interessenkonflikte auftreten können. Die aufwändigere Konstruktion kann zu höheren Investitionskosten führen.
Schwimmende Photovoltaik (Floating-PV) bezieht sich auf Solaranlagen, die auf der Oberfläche von Gewässern installiert sind. Die Module werden dabei auf schwimmenden Strukturen platziert, die oft am Gewässergrund, Ufer oder an benachbarten Strukturen verankert sind. Der kühlende Effekt des umgebenden Wassers kann zu erhöhten Erträgen im Vergleich zu konventionellen Freiflächenanlagen führen. Ähnlich wie bei Agri-PV können jedoch aufwändigere Schwimmkonstruktionen zu höheren Investitions- und Stromgestehungskosten führen.
Parkplatz-Photovoltaik sind Solarstromlösungen, bei denen Photovoltaikmodule auf Carport-Dachstrukturen oder über Parkplätzen mit Seilen gespannt sind. Diese Anordnung nutzt den vorhandenen Raum effizient, bietet Fahrzeugschutz und erzeugt umweltfreundliche Solarenergie. Die aufwändigere Unterkonstruktionen können jedoch die Investitions- und Stromgestehungskosten erhöhen. In einigen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, sind große Parkplätze von der sogenannten Solarpflicht betroffen.
Welche Vergütungsformen regelt das EEG?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt fünf Hauptvergütungsformen: die Einspeisevergütung, die Marktprämie, die unentgeltliche Abnahme, den Mieterstromzuschlag und die sonstige Direktvermarktung. Das EEG bestimmt zudem rechtliche Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Was regelt das EEG noch?
Das EEG legt nicht nur Vergütungsmodalitäten fest, sondern auch die Pflichten von Anlagenbetreibern, die Teilnahme an Ausschreibungen zur Bestimmung des anzulegenden Wertes für größere Anlagen, Regelungen zur Eigenversorgung, sowie Anforderungen an den Einsatz von Biomasse und Windenergie.
Wofür steht Clearingstelle im EEG?
Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale und unabhängige Institution, die Rechtsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz klärt und in Streitfällen außergerichtlich vermittelt. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können sich an die Clearingstelle wenden, um Fragen zu Vergütungsansprüchen, Anschlussbedingungen oder Eigenversorgung zu klären. Damit fungiert die Clearingstelle EEG als neutrale Instanz zur Schlichtung von Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit dem EEG.
Wofür sind die verschiedenen EEG- Novellen und wo liegt ihre Gültigkeit?
Die verschiedenen EEG-Novellen passen das Gesetz an neue Anforderungen im Bereich erneuerbarer Energien an, darunter Vergütungssätze, Eigenversorgung, Förderbedingungen und Ausschreibungen. Sobald eine neue Novelle in Kraft tritt, überlagert diese die Vorherigen. Für Anlagen im Betrieb gilt die jeweils zum Datum der Inbetriebnahme aktuelle Novelle.
Welche Vergütungssätze gelten für welche Anlagengröße bzw. -art?
Welche Vergütungssätze gelten für welche Anlagengröße bzw. -art?
Es gelten unterschiedliche Vergütungsformen sowie -höhen je nach Anlagentyp und -größe. Der spezi-fische Vergütungssatz wird im EEG als Anzulegender Wert bezeichnet.
Für Dachanlagen gilt:
Für Freiflächen-PV gilt:
Bestimmung des Anzulegenden Wertes in der EEG-Ausschreibung:
Wie erfolgt die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?
Die Direktvermarktung erfolgt meist durch den direkten Handel an der Strombörse (z.B. dem Spotmarkt der EEX) oder über Direktbelieferungsverträge (PPA). Im EEG sind hierfür die Modelle Marktprämie (geförderte Direktvermarktung) sowie die sonstige (ungeförderte) Direktvermarktung angedacht.
Für welche Anlagen eignet sich die Direktvermarktung?
In der Regel ist das Direktvermarktungsmodell aufgrund des Vermarktungsaufwands und der zusätzlich notwendigen technischen Einrichtungen nur für größere Anlagen wirtschaftlich attraktiv. Als Untergrenze gilt hier eine Leistung von 100 kWp.
Welche finanzielle Vorteile können Anlagenbetreiber durch die Direktvermarktung erzielen?
Die Erlöse aus der Direktvermarktung können über den festen Einspeisevergütungen liegen. Dies ermöglicht Anlagenbetreibern zusätzliche Einnahmen und eine bessere Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen.
Welche technischen Anforderungen sind für die Direktvermarktung von Strom notwendig?
Um an der Direktvermarktung teilzunehmen, sind Mess- und Steuertechnik (Ist-Einspeiseleistung und Fernsteuerbarkeit) sowie Kommunikationseinrichtungen erforderlich (§ 10b EEG). Diese Technologien ermöglichen die Überwachung und Steuerung der Stromerzeugung sowie eine angemessene Reaktion auf die gegenwärtige Marktsituation durch den Direktvermarkter. Anlagen mit einer Leistung unterhalb von 25 kWp sind dabei von der Pflicht einer RLM-Messung und Fernsteuerbarkeit ausgenommen.
Welches Modell wird bei Neuanlagen über 100 kWp angewendet?
Für neue Anlagen ab 200 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend. Hierbei wird in der Regel das Marktprämienmodell angewendet, um die Anlagen finanziell abzusichern. Auch Anlagenbetreiber von bestehenden und/oder kleineren Anlagen können von der Direktvermarktung (insbesondere bei hohen Marktpreisen) profitieren. Eine individuelle Betrachtung der zusätzlichen Kosten & Risken gegenüber den zusätzlichen potenziellen Einnahmen ist unbedingt zu empfehlen.
Für Anlagen zwischen 100 kWp und 200 kWp kann es sinnvoll sein, in die unentgeltliche Abnahme zugeordnet zu werden. In dieser Vermarktungsform wird der produzierte Strom, der nicht vor Ort verbraucht werden kann, ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Dabei entfallen auch die Pflichten der Direktvermarktung, die teilweise hohe Kosten mit sich bringen. Daher ist die Zuordnung in die unentgeltliche Abnahme vor allem für Gebäude mit einem hohen Eigenverbrauch sinnvoll.
Was ist die Marktpärmie und we kann davon profitieren?
Die Marktprämie ist eine Zahlung, gefördert durch das EEG, die an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen geht, welche sich in der Direktvermarktung befinden und keine feste Einspeisevergütung erhalten. Sie sichert Anlagenbetreibern einen Mindestertrag, sollte der Marktwert des Solarstroms unter eine gewisse Schwelle fallen und ermöglicht so sichere Investitionen in grüne Technologien. Dabei fließen die Erlöse vom Direktvermarkter an den Anlagenbetreiber, und die Zahlung der Marktprämie erfolgt über den Netzbetreiber.
Wie wird die Höhe der Marktprämie bestimmt und wie wird diese berechnet?
Der Anlagenbetreiber erhält je nach Anlagenleistung und Inbetriebnahmedatum einen festen Wert (sog. „Anzulegender Wert“) pro eingespeister kWh, festgelegt durch das EEG oder durch Ausschreibung. Liegt der Monatsmarktwert-Solar unter dem Anzulegenden Wert (durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Netztransparenz Marktwertübersicht veröffentlicht) zahlt der Netzbetreiber die Differenz als Marktprämie. Bei Gleichstand oder höherem Marktwert entfällt die Marktprämie. Die Berechnung basiert auf der Differenz zwischen dem Monatsmarktwert-PV und dem Anzulegenden Wert, somit variiert die Prämie monatlich abhängig von den Marktbedingungen.
Welche Rolle spielt der Direktvermakter (DV) bei der Marktprämie?
Der Anlagenbetreiber schließt einen Vertrag mit dem Direktvermarkter (DV) ab, der für die Vermarktung des Solarstroms an der Strombörse zuständig ist. Der Anlagenbetreiber erhält anteilig die an der Börse erzielten Erlöse, abhängig vom Vertrag. Gegebenenfalls werden im Vertrag auch Dienstleistungsentgelte und die Risikoverteilung festgehalten.
Was bedeutet der Begriff "Floor" im Zusammenhang mit der MArktprämie?
In Zeiten hoher Marktpreise kann der Anlagenbetreiber (abhängig vom Vertrag mit dem DV) Mehrerlöse erzielen und hat gleichzeitig eine Absicherung nach unten durch die Marktprämie, auch als "Floor" bezeichnet.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Marktprämie und der Einspeisevergütung?Marktprämien basieren auf dem Marktwert des Stroms und schwanken, während die Einspeisevergütung konstant ist. Die Marktprämie erfordert auch eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Die Wahl zwischen Marktprämien und festen EEG-Vergütungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Risikobereitschaft des Betreibers, die aktuellen Marktkonditionen und die regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Einspeisevergütung bieten eine sichere, vorhersehbare Einnahmequelle, während die Marktprämie darüber hinaus die Möglichkeit bietet, von günstigen Marktsituationen zu profitieren. Beide Modelle tragen zur Förderung erneuerbarer Energien bei, indem sie Anreize für den Bau und Betrieb von Anlagen schaffen. Die feste Einspeisevergütung steht nur Anlagen bis zu 100 kWp bei Eigenverbrauch bzw. 400 kWp bei Volleinspeisung zur Verfügung.
Wie beeinflusst die PV- Anlagegröße die Marktprämie?
Der Anzulegende Wert sinkt i.d.R. für Dachanlagen mit zunehmender Leistung. Ausnahmen bestehen für Anlagen über 40 kWp, die aufgrund höherer Installationskosten höher vergütet werden.
Wann wird die sonstige Direktvermarktung in der Regel angewendet?
Die Nutzung der sonstigen Direktvermarktung von Strom erfolgt meist, wenn für die Anlage keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abrufbar ist. Dies ist der Fall aufgrund von Leistungsgrenzen („Ausschreibungspflicht“ über 750 kWp) oder nach dem Auslaufen des Förderzeitraums (20 Jahre) für Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp. Auch eine freiwillige Teilnahme trotz möglicher Förderung ist denkbar, wenn z.B. der Strom über Direktstromlieferverträge (PPAs) vermarktet wird und/oder Herkunftsnachweise erzeugt werden sollen (Doppelvermarktungsverbot).
Wie wird PV- Strom nach dem Ende der Förderlaufzeit vermarktet?
Nach dem Ende der EEG-Förderung (oder Anschlussförderung für kleine PV-Anlagen) fällt eine Anlage automatisch in die Sonstige Direktvermarktung. Also kann der Grünstrom entweder direkt an der Börse durch einen Direktvermarkter vermarktet werden, oder über Power Purchase Agreements (PPAs) direkt an (Gewerbe-) Kunden oder Stadtwerke mit Grünstrom zu geliefert werden.
Was versteht man unter Grünstrom?
Strom aus Erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen) kann nach Registrierung beim Umweltbundesamt Herkunftsnachweise HKN oder Renewable Energy Certificates (REC) für die erzeugten Strommengen erzeugen. Diese sind nicht an die gleichzeitig erzeugten kWh Strom gebunden, sondern können auch anderweitig als handelbares Dokument vermarktet werden. Die Kombination aus Strombelieferung und HKN versteht man gemeinläufig als Grünstrom. Die Zertifikate ermöglichen also Verbrauchern, Unternehmen und Organisationen, ihren Stromverbrauch als umweltfreundlich zu kennzeichnen. Strom, der nach EEG gefördert wird, darf aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes keine HKNs erzeugen und gilt deshalb nicht als Grünstrom. Stattdessen fließen die Strommengen in das EEG-Konto und wird anteilig jedem Stromkunden zugeordnet.
Welche Herausforderungen ergeben sich bei der finanziellen Rentabilität ohne EEG- Förderung?
Die finanzielle Rentabilität ohne EEG-Förderung ist oft herausfordernd, da die meisten Erneuerbare-Energien-Anlagen weiterhin auf Subventionen angewiesen sind. Die sonstige Direktvermarktung behält zwar die Grünstromeigenschaft bei, jedoch sind die wirtschaftlichen Unterschiede zur ausbleibenden EEG-Vergütung je nach Marktlage deutlich spürbar. Diese Herausforderungen erfordern eine sorgfältige wirtschaftliche Planung und Anpassung an die dynamischen Marktbedingungen.
Was sind Power Purchase Agreements (PPAs) und wie funtkionieren sie?
Power Purchase Agreements (PPAs) sind Verträge zur direkten Stromlieferung zwischen Stromproduzent und Stromabnehmer in der sonstigen Direktvermarktung. Dies ermöglicht eine direkte Belieferung mit Strom in der Regel inklusive der Herkunftsnachweise, wobei die Grünstromeigenschaft beibehalten wird. Der Vertrag regelt alle Bedingungen, darunter die Menge des zu liefernden Stroms, die vereinbarten Preise und die bilanzielle Abwicklung.
Wie können PPAs gestaltet sein?
PPAs können als bilaterale Verträge vielfältige Ausprägungen haben, die individuell auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien zugeschnitten sind. Neben langfristigen Vereinbarungen sind auch flexible Verträge möglich, die sich an der Markt-Preisentwicklung orientieren. Auch die Vertragslaufzeit ist ebenso wie eine optionale Festschreibung der Strommengen individuell zu klären und beeinflusst die Wertigkeit eines PPAs.
Welchen Einfluss hat die volatile Erzeugung von EE- Anlagen auf PPAs?
Der wichtigste Punkt bei einem PPA ist die Bewertung von Preis und Risiko aufgrund der volatilen Erzeugung von EE-Anlagen. Die Kosten für den Ausgleich von anfallenden Mehr- bzw. Mindermengen müssen von einem Vertragspartner getragen werden. Diese beeinflussen den PPA-Preis, die Vertragsdauer und die festgeschriebene Preisentwicklung.
Was bedeutet Redispatch?
Redispatch bezeichnet das Eingreifen in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Überlastungen in Netzabschnitten zu verhindern. Bei drohenden Engpässen wird Kraftwerken auf der einen Seite des Engpasses die Einspeisung reduziert, während auf der anderen Seite die Einspeisung erhöht wird, um einen entgegenwirkenden Lastfluss zu generieren.
Was ist der Unterschied von Redispatch und Redispatch 2.0?
Am 1. Oktober 2021 wurde der Redispatch 2.0 gemäß dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eingeführt. Dieser verpflichtet erstmals auch Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW, neben konventionellen Kraftwerken am Redispatch teilzunehmen. Im Falle von Netzengpässen müssen sie ihre geplante Stromproduktion verschieben und erhalten dafür eine Ausfallvergütung. Das Ziel des Redispatch 2.0 ist die schnellere und kosteneffizientere Beseitigung lokaler Netzengpässe.
Wie wirkt sich der Ausstieg aus der Kernenergie und der Ausbau von erneuerbaren Energien auf die Redispatch- Maßnahmen?
Der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien und der Ausstieg aus der Kernenergie haben zu veränderten Lastflüssen im Netz geführt. Dies erhöht die Häufigkeit von Redispatch-Maßnahmen, da die veränderten Lastflüsse im Netz zusätzliche Eingriffe erfordern, um Überlastungen zu vermeiden.
Was für Möglichkeiten habe ich als Mieter? (Mieterstrom/ Mieterstrommodelle)
Mieterstrom, ist ein Versorgungsmodell, bei dem der erzeugte Strom direkt vor Ort produziert und ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz an die Mieter verteilt wird. Der Strom fließt direkt in das Hausstromnetz. Jeder Mieter hat einen eigenen Stromzähler, über den er direkt mit dem Betreiber der hauseigenen Stromanlage abrechnet.
Kann ich ein Mieterstrommodell eigenständig umsetzen?
Da die Belieferung an Endkunden einige Pflichten von Energieversorgungsunternehmen berührt und die Konzepte in der Abwicklung sehr anspruchsvoll werden können, wird die Stromerzeugung und -lieferung oft von spezialisierten Energieversorgungsunternehmen übernommen, die von Vermietern beauftragt werden und die entsprechenden Dachflächen für Solaranlagen zur Verfügung gestellt bekommen.
Was gibt es für Förderungen bei Mieterstrom?
Das Mieterstrommodell wird durch einen Mieterstromzuschlag gefördert, der dem Anlagenbetreiber eine zusätzliche Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) Strom gewährt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Vergütung durch Überschusseinspeisung über das EEG, wahlweise als Einspeisevergütung oder Marktprämie.
Was ist das Lieferkettenmodell im Mieterstrom
Das Lieferkettenmodell, rechtlich durch das EEG 2021 geregelt, ermöglicht es dem Vermieter ein Mieterstrommodell anzubieten und dabei selbst in die PV-Anlage zu investieren. Der Hauseigentümer und Anlagenbetreiber verkauft die erzeugten Strommengen an das Stadtwerk, welches diese an die Mieter weiterleitet Die Pflichten für Energieversorgungsunternehmen werden so an das Stadtwerk ausgelagert.
Welche Vorteile bietet ein Mieterstrommodell für Vermieter und Mieter?
Ein Mieterstrommodell ermöglicht Vermietern die Direktbelieferung ihrer Mieter mit grünem Strom, was zu Kosteneinsparungen und ökologischen Vorteilen führt. Ebenso werden die zu vermietende Wohnung somit attraktiver für Interessenten. Abhängig ist das Ganze allerdings von Wirtschaftlichkeit, Standort und der Anzahl der Parteien im Haushalt.
Welche Risiken bringen Mieterstrom- Projekte mit sich?
Die Investition birgt Risiken, da Verträge auf maximal zwei Jahre begrenzt sind, Mieter nicht zur Abnahme verpflichtet sind und der Arbeitspreis durch den Grundversorgungs-Tarif gedeckelt ist, während Installations- und Abrechnungskosten beachtet werden müssen.
Welche rolle spielen Photovoltaik- Anlagegrößen in Miterstromprojekten?
Die Größe der Photovoltaik-Anlage beeinflusst maßgeblich die Menge des erzeugten Mieterstroms, Skalierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Projekts. Ab einer Leistung von über 200 kWp ist Direktvermarktung verpflichtend.
Trinkwasser
Überall gelten die gleichen Qualitätsstandards. Die Trinkwasserverordnung ist mit ihren strengen Vorgaben die rechtliche Grundlage, um die Qualität des Trinkwassers zu sichern und zu überwachen. Sie regelt, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger oder Stoffe in bedenklichen Konzentrationen enthalten darf und dass es »rein und genusstauglich« sein muss. Die Qualität des Trinkwassers ist exzellent – über 99,9 Prozent der Proben halten die Grenzwerte ein. Das zeigt der aktuelle Bericht (Deutsches Trinkwasser erhält wieder die Note „sehr gut“ | Umweltbundesamt) von Bundesgesundheitsministerium und Umweltbundesamt für die Jahre 2017 bis 2019.
Hinter dem einfachen Vorgang der Wasserentnahme steckt ein komplexes System. Zunächst wird das sogenannte Rohwasser gewonnen, das aus Grundwasserleitern, Oberflächengewässern, beispielsweise Trinkwassertalsperre oder aus natürlichen Quellen entstammt. In der Regel wird Trinkwasser vor Ort gewonnen, um es auf kürzestem Weg zum Verbraucher zu bringen. Reichen die natürlichen Vorkommen vor Ort nicht aus, kommt Wasser aus weiter entfernten Regionen zum Einsatz. Der örtliche Wasserversorger sorgt schließlich dafür, dass aus Rohwasser Trinkwasser wird.
Welche Qualität das Trinkwasser aus der Leitung hat, hängt zudem von der Hausanschlussleitung und den Trinkwasser-Installationen im Haus ab. Was viele Verbraucher nicht wissen: Für deren Zustand ist nicht der Wasserversorger zuständig, sondern jeder Hauseigentümer selbst.
Die Qualität des Rohwassers hängt entscheidend von den lokalen bzw. regionalen Besonderheiten ab und von den genutzten Ressourcen. Landwirtschaftliche Bewirtschaftung, industrielle Ansiedlungen, geologische Bedingungen und der Mensch wirken auf die natürlichen Wasserressourcen ein. Die Trinkwasserverordnung legt für Stoffe im Trinkwasser strenge qualitative Vorgaben fest. Um diese einzuhalten, müssen die kommunalen Wasserversorger das Rohwasser unterschiedlich stark aufbereiten. Welche Aufbereitung erforderlich ist, hängt entscheidend von der Beeinflussung des Rohwassers ab. Um möglichst naturbelassenes Wasser zur Trinkwasserversorgung nutzen zu können, muss dafür Sorge getragen werden, dass schon das Rohwasser so wenig wie möglich mit Schad- und Nährstoffen belastet ist. Daher ist es wichtig, dass die Schutzanforderungen bei den Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, überprüft und eingehalten werden.
Trinkwasser ist ein Naturprodukt und wird zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser gewonnen. 30 % der Trinkwasserversorgung erfolgt mit Oberflächenwasser, dazu zählen See- und Talsperrenwasser (12 %), angereichertes Grundwasser (9 %) und Uferfiltrat (8 %).
Trinkwasser schmeckt in jeder Gegend etwas anders, je nach den Mineralien, die sich aus dem jeweiligen Untergrund im Wasser lösen. Trinkwasser soll zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Die Qualität des Trinkwassers wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt; hinzu kommen verschiedene Leitlinien, Empfehlungen und technische Regelwerke.
Entsorgen Sie überschüssige Arzneimittel nicht über die Toilette, sondern über den Restmüll oder über gesonderte Schadstoffsammelstellen. Achten Sie beim Kauf von Pflegeprodukten und Reinigungsmitteln auf die Inhaltsstoffe und wenden Sie diese sparsam an. Im privaten Gartenbereich können Sie in der Regel ganz auf chemische Mittel verzichten. Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen beziehungsweise die Rechtsgrundlagen. Sollte aktiver Pflanzenschutz erforderlich sein, sollten die vielfältigen Möglichkeiten des alternativen, nichtchemischen Unkrautbekämpfungsverfahrens in Betracht gezogen werden.
Die Hygiene an den Trinkwasserhähnen im Haushalt können Sie mit ein paar einfachen Regeln selbst beeinflussen:
E-Mobilität
In Europa und somit auch hier in Deutschland hat sich zum Laden eines Elektrofahrzeugs der sogenannte TYP-2-Stecker durchgesetzt bzw. wurde von der Automobilindustrie als Standard definiert. Die meisten öffentlichen Ladesäulen sind daher mit einem Typ-2-Anschluss ausgestattet. Eine Schnellladung mit Gleichstrom ermöglicht der CCS-Stecker (Combined Charging System, auch Combo-Stecker genannt). Hierbei handelt es sich um einen modifizierten Typ-2-Stecker.
Inzwischen können Autos mit Elektroantrieb durchschnittlich etwa 250 bis 300 Kilometer weit fahren. Die Reichweite ist jedoch abhängig vom jeweiligen Hersteller bzw. Fahrzeugtyp, dem verbauten Akku, der individuellen Fahrweise und weiteren elektrischen Verbrauchern wie Heizung, Klimaanlage, Radio oder ähnlichem. Vor dem Kauf eines Elektroautos sollte man sich aber zusätzlich zur Reichweite auch über die Ladeleistung und -dauer informieren. Denn ein Fahrzeug mit großem Akku benötigt unter Umständen auch mehr Zeit zum Aufladen.
Welche Qualität das Trinkwasser aus der Leitung hat, hängt zudem von der Hausanschlussleitung und den Trinkwasser-Installationen im Haus ab. Was viele Verbraucher nicht wissen: Für deren Zustand ist nicht der Wasserversorger zuständig, sondern jeder Hauseigentümer selbst.
Um die von der Bundesregierung gesteckten Ziele zum Klimaschutz zu erreichen, befassen sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) intensiv mit dem Thema Elektromobilität. Da Elektromobilität ein wichtiger Baustein einer klimagerechten Verkehrspolitik ist, soll Deutschland zu einem Leitmarkt entwickelt werden.
Jährlich werden mehrere Millionen Euro für die Entwicklung und Forschung bereitgestellt, damit batterieelektrische Antriebe die Verbrennungsmotoren weiter ablösen. So sollen Energiespeicher weiterentwickelt und die Energieeffizienz der Fahrzeuge gesteigert werden. Zudem wird in die Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften investiert. Darüber hinaus gibt es immer wieder öffentliche Förderprogramme für die Anschaffung von Elektroautos, den Ausbau der Ladeinfrastruktur oder der Installation von Wallboxen in Eigenheimen.
Intelligente Messsysteme
Der Bund hat das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung steigt kontinuierlich an. Immer mehr Stromverbraucher sind zugleich auch Produzenten. Das führt dazu, dass Stromerzeugung, Verbrauch und Stromnetze miteinander verknüpft werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
Bei den neuen digitalen Zählern wird in so genannte „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligente Messsysteme“ unterschieden. Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten speichert und auf seinem Zähler-Display darstellen kann. Der Kunde kann sich bei Bedarf, mit Hilfe einer PIN-Nummer, die beim Netzbetreiber angefordert werden kann (z.B. Anfrage per Mail: XX@YY.de), für die letzten 24 Monate seinen Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen direkt an der Messeinrichtung anzeigen lassen. Die PIN-Nummer wird üblicherweise auf dem Postweg zugestellt.
Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Diese Messsysteme speichern und übermitteln die Messdaten in festlegbaren Intervallen per Datenfernübertragung an den Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist nicht mehr notwendig.
Als Verbraucher können Sie mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Moderne Messeinrichtung
Bei modernen Messeinrichtungen ist eine Visualisierung des Verbrauchs nur direkt am Gerät vor Ort möglich, da die Messeinrichtungen nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind.
Vorteile bei beiden Gerätetypen:
Intelligente Messsysteme
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem installiert ist, wird Ihnen eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch und die entstandenen Kosten zur Verfügung gestellt. Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen. Dies geschieht, indem sie:
Bei allen Stromkunden in ganz Deutschland werden bereits seit dem Sommer 2017 sukzessive moderne Messeinrichtungen eingebaut. Bis zum Jahr 2032 werden so sämtliche bisherigen Stromzähler in Deutschland ausgetauscht. Dies geschieht im Zuge von erforderlichen Zählerwechseln in Folge des Ablaufs der Zulassungszeit des bisherigen Zählers und auch bei Neu- und Umbauten an Kundenanlagen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme soll ebenfalls bis 2032 abgeschlossen sein und folgt einem genauen, seitens des Gesetzgebers vorgegeben Plan.
Abhängig vom Verbrauch bzw. der Einspeiseleistung hat der Gesetzgeber die Preise mit Obergrenzen festgelegt. Für moderne Messeinrichtungen liegt die Grenze bei 20 Euro brutto im Jahr. Die Preise für intelligente Messsysteme sind nach Verbrauch bzw. Einspeiseleistung gestaffelt und beginnen mit 23 Euro brutto im Jahr.
Die Preise für die neuen Messdienstleistungen gemäß MsbG sind im Gesetz vorgegeben. Sie finden sich im Downloadbereich auf dem entsprechenden Preisblatt der Stadtwerke Bad-Nauheim.
Wenn Ihre moderne Messeinrichtung (mME) über eine optische Schnittstelle verfügt, so geben sie mit einer geeigneten Taschenlampe 2 kurze Impulse ein (max. 2 Sekunden pro Eingabe), hat Ihr Zähler eine Eingabetaste, so drücken Sie 2 mal die Taste. Dann wird in der unteren Zeile Ihrer mME die PIN-Eingabeaufforderung angezeigt. Mit jedem weiteren Impuls (durch Drücken der Taste oder Anleuchten der optischen Schnittstelle mit einer Taschenlampe) wird eine Ziffer hochgezählt – wenn die richtige Zahl an der ersten Stelle der PIN erreicht ist, warten Sie bitte 3 Sekunden, dann springt die Eingabeaufforderung zur nächsten Stelle der PIN. So verfahren Sie, bis alle 4 Ziffern eingegeben wurden. Danach ist der Speicherabruf direkt am Zähler und auch die Anbindung über die vorderseitige optische Schnittstelle an ein Lastmanagementsystem oder ein Smart-Home-System möglich. (Bedienungsanleitung SWBN Zähler)
Die Anforderungen an den Datenschutz und -sicherheit die gesetzlich geregelt sind sehr streng. Diese sind in Deutschland deutlich schärfer als in anderen Ländern der Europäischen Union - mit den weltweit höchsten Anforderungen. Der Datenschutzstandard der intelligenten Messtechnik ist höher als der Sicherheitsstandard beim Online-Banking und vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis.
Seit dem Sommer 2017 kommen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad-Nauheim moderne Messeinrichtungen zum Einsatz. Im Februar 2020 begann der Einbau der intelligenten Messsysteme. Die Kunden werden schriftlich vorab informiert. Danach folgt ein Schreiben mit dem konkreten Termin für den Austausch. Einen freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems können Sie mit der SWBN vereinbaren. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf den Einbau.
Durch das Anfang September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrales Gesetz für den Messstellenbetrieb eingeführt. Es ist Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) und moderner Messeinrichtungen.
Das MsbG macht nur Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb für Strom und Gas. In den Bereichen Wasser und Wärme ändert sich durch das Gesetz aktuell nichts.
Die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen unter anderem
Die bisherige Funktion des Netzbetreibers als Messstellenbetreiber wird nun vom sogenannten "grundzuständigen Messstellenbetreiber" ausgefüllt.
Die 3. Binnenmarkt-Richtlinien Strom und Gas (2009/72/EU und 2009/73/EU) sehen den Aufbau einer Smart Metering-Infrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten vor.
Der Stromzähler wird durch Mitarbeiter*innen oder beauftragte Dienstleister eingebaut. Dabei läuft der Termin wie ein gewöhnlicher Zählerwechsel ab. Wenn ein intelligentes Messsystem verbaut wird, wird zusätzlich zum elektronischen Zähler noch ein Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit) mit entsprechender Telekommunikationsanbindung nachgerüstet.
Durch den Einbau eines intelligenten Messsystems entstehen Mehrkosten für die entsprechenden Endverbraucher, denen allerdings Energieeinsparpotenziale und weitere Möglichkeiten gegenüberstehen. Durch eine Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag des Gesetzgebers wurde eine Preisobergrenze (für Einbau und Betrieb) ermittelt, mit dem Ziel, den gewonnenen Mehrwert nicht durch erhöhte Ausgaben zu gefährden. Über die jeweiligen Kosten informieren die Messstellenbetreiber die betroffenen Kundengruppen separat.