E-Mobilität

So kommen Sie klimabewusst weiter: Öffentliches Laden in Bad Nauheim

 

E-Mobilität ist der Antrieb der Zukunft! Wir als Stadtwerke Bad Nauheim haben uns diesem Thema längst gestellt und unsere Fahrzeugflotte entsprechend aufgestellt. Auch für die Menschen in Bad Nauheim und der Region wird E-Mobilität aufgrund ihrer vielen Vorteile eine immer größere Rolle spielen: E-Autos bieten Fahrkomfort und sind wartungs- und emissionsarm. Sie werden gefördert und kommen überall hin – auch in Städte mit strengen Umweltauflagen. Bis zu zehn Millionen Elektrofahrzeuge sollen bis 2030 in Deutschland zugelassen sein.

 

Wir von den Stadtwerken Bad Nauheim begleiten diese Entwicklung: Unsere öffentlichen Ladestationen stehen allen Fahrerinnen und Fahrern von E-Autos zur Verfügung. Hier laden Sie CO2-frei mit unserem SWBN.NaturStrom. Mit unserer App rechnen wir problemlos ab und sorgen für einen einfachen und zuverlässigen Zahlungsverkehr. Darüber hinaus können Sie per Smartphone oder Kreditkarte spontan laden oder e-Roaming-Möglichkeiten wie Plugsurfing, Hubject, TankE-Netzwerk nutzen (Ad-hoc-Laden).

Download Stadtwerke Bad Nauheim Ladeapp

Hier gelangen Sie auf direktem Weg zum Apple App Store und Google Play Store 

Erklärfilm:

Elektromobilität

E-Tankstellen in Ihrer Nähe

Wo Sie in Bad Nauheim einfach, sicher und klimaneutral Ihr E-Auto auftanken können,

sehen Sie auf unserer Ladekarte, die wir stets mit unseren neuen Ladestationen aktualisieren:

Tarife

Wechselstrom (AC Standardladesystem bis zu 22kW) / Gleichstrom (DC Schnellladesystem bis zu 50kW)

1. Bestandskunden der Stadtwerke Bad Nauheim: 48,00 ct/kWh (brutto)

2. Nicht-Bestandskunden: 52,00 ct/kWh (brutto)

Ad-hoc Ladetarife

Wechselstrom (AC Standardladesystem bis zu 22kW) / Gleichstrom (DC Schnellladesystem bis zu 50kW)

52,00 ct/kWh (brutto) + 3,00 € Startgebühr pro Ladevorgang

Blockiergebühr

Nach vier Stunden (=240 Minuten) Verweildauer am Ladepunkt, also ab der ersten Minute der fünften Stunde (=ab Minute 241), wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 ct/Minute (brutto) erhoben.

Die Blockiergebühr ist begrenzt auf 12,00 € (brutto) pro Vorgang.

 

Achtung: Die Parkdauer hat nichts mit der Blockiergebühr zu tun, die Parkdauer ist an den Ladepunkten ausgeschildert, der Kunde muss, um nicht evtl. doppelt bestraft zu werden, auch auf diese achten.
 

Steckertypen

 

Elektrofahrzeuge werden für den Ladevorgang an Wallboxen oder Ladestationen angeschlossen. Doch nicht jeder Stecker ist mit jeder Ladestation kompatibel. In Deutschland und Europa zählen der „TYP-2-Stecker“ sowie der „CCS-Stecker“ zu den gängigsten Steckertypen. Hier erfahren Sie, was die beiden Steckertypen auszeichnet:

Typ 2-Stecker
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Beim TYP-2-Stecker handelt es sich um einen Steckertyp, bei dem der Ladevorgang über Wechselstrom (AC) vollzogen wird. Hierbei ist eine Ladeleistung von bis zu 22 kW möglich. Des Weiteren ist er flexibel für 1- bis 3-phasiges Wechselstromladen nutzbar. Da dieser Steckertyp zum europäischen Standard gehört, müssen alle öffentlichen AC-Ladesäulen innerhalb der EU über einen entsprechenden Anschluss verfügen.

CCS - Combined Charging System
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Beim CCS-Stecker (CCS = Combined Charging System) handelt es sich um ein Schnellladesystem nach europäischem Standard. Bei diesem Steckertyp wird der Ladevorgang über Gleichstrom (DC) vollzogen, wodurch eine Ladeleistung von bis zu 50 kW möglich ist. Der Stecker ist in zwei Teile gegliedert. Der obere Teil entspricht dem üblichen TYP-2-Anschluss, während der untere Teil als Ergänzung für die Ladung per Gleichstrom verwendet wird. Dadurch kann der CCS-Anschluss im Fahrzeug sowohl mit DC- als auch AC-Kabeln verwendet werden.

FAQ

Allgemeine Fragen zur Elektromobilität

Ladestationen: Preise und Abrechnung

Ladesäule Störung oder Fehlermeldung

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