EnergiePreisbremsen

Der Bundestag hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet. Hier werden Details zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse sowie zu Anträgen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet. Sie finden in unserem FAQ-Bereich nicht die passende Antwort auf Ihre Frage? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt unter preisbremse@stadtwerke-bad-nauheim.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen:

FAQ: Wärme- und Gaspreisbremse

FAQ: Strompreisbremse

FAQ: Anträge nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)