Stadtwerke bauen moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme ein
Die moderne Energiewelt erfordert Modernisierungen im Messwesen, und das Gesetz verlangt es: Bis 2032 müssen laut Gesetz analoge Stromzähler gegen neue, digitale Zähler ausgetauscht werden. Dabei unterscheidet man zwischen sogenannten modernen Messeinrichtungen (ohne Kommunikationseinheit) und intelligenten Messsystemen (mit Kommunikation über ein Gateway). Den vielfach gebrauchten Begriff „smart meter“ kennt das Gesetz nicht. Er meint in der Regel ein intelligentes Messsystem, also eine Messeinrichtung, die kommunizieren kann.
Abhängig vom Verbrauch bzw. eventuell angeschlossenen Erzeugungsanlagen ist im Gesetz auch geregelt, wer eine moderne Messeinrichtung oder aber ein intelligentes Messsystem erhält. Ein intelligentes Messsystem ist verpflichtend bei Erzeugungsanlagen ab 7 kW/kWp, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG, außerdem bei einem Durchschnittsverbrauch größer 6.000 kWh pro Jahr.
Die Stadtwerke sind wie andere „grundzuständige Messstellenbetreiber“ zum Zählertausch im Rahmen eines bestimmten Zeitplans verpflichtet. Dieser sogenannte Rollout wird von der Bundesnetzagentur überwacht.
Kunden müssen den Zählertausch zulassen und haben kein Mitbestimmungsrecht. Sie werden rechtzeitig zur Terminvereinbarung angeschrieben.
Der Zählertausch an sich kostet die Kunden nichts, das Messentgelt ist abhängig vom jeweiligen Fall gesetzlich gedeckelt. Zumindest für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Das sind in der Bad Nauheimer Kernstadt und in Nieder-Mörlen die Stadtwerke, in den anderen Stadtteilen die ovag Netz GmbH. Kunden können auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen, dann gelten dessen Preise.
Das Messentgelt ist für Kunden, die ihren Strom von den Stadtwerken Bad Nauheim beziehen, weiterhin im Grundpreis enthalten. Andere Stromlieferanten können – je nach Vertragsgestaltung - das Messentgelt ebenfalls weiterhin inkludieren oder vom Messstellenbetreiber separat in Rechnung stellen lassen. In diesem Falle bekommen die Kunden eine Rechnung der Stadtwerke über den Messstellenbetrieb, sofern sie keinen anderen Messstellenbetreiber gewählt haben. Die Stadtwerke dürfen die Kosten in Rechnung stellen, weil laut Gesetz automatisch ein Vertrag zustande kommt, wenn Energie aus dem Netz entnommen wird.
Verbrauchswerte werden im 15-Minuten-Takt gespeichert und über das Gateway an die Stadtwerke übermittelt. Die „Digitalisierung der Energiewende“ vereinfacht letztendlich eine effiziente Netzplanung, einen datengestützten Netzbetrieb und schließlich damit eine verbrauchergerechte, zukunftsfähige Energieversorgung.
Weitergehende Informationen finden Interessierte auf der Webseite der Stadtwerke im Bereich „Netze“. Bei Fragen steht auch das Kundenzentrum unter kundenzentrum@stadtwerke-bad-nauheim.de oder telefonisch unter 06032-807-888 zur Verfügung.