Zahlreiche Haushalte in Bad Nauheim erhalten derzeit Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und setzen Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Dazu erläutern die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH, dass sie in keiner geschäftlichen Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH stehen. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Bad Nauheim der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) in der Kernstadt und in Nieder-Mörlen. In den anderen Stadtteilen ist es die ovag Netz GmbH. Das bedeutet: Die Stadtwerke informieren Kunden in ihrem Netzgebiet direkt über einen anstehenden Zählertausch.
Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur vorgeschrieben, wenn mindestens einer der folgenden Fälle zutrifft:
Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Klare Preise – keine versteckten Kosten
Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern lassen.
Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind für grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlich festgelegt. Das von der DMG verlangte Messentgelt (im Kleingedruckten) ist nicht spezifiziert und erscheint deutlich höher als das der Stadtwerke.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Bad Nauheim gelten:
Beim regulären Zählertausch durch die Stadtwerke entstehen keine zusätzlichen Installationskosten.
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass die DMG in ihren Schreiben mit Preisvorteilen wirbt, die nach den vorliegenden Informationen nicht zwingend den Einbau eines Smart Meters (präzise: eines Intelligenten Messsystems) erfordern. Reduzierte Messentgelte kann jeder Betreiber einer sog. „steuerbaren Verbrauchseinrichtung“ (z.B. Wärmepumpe, Wallbox o.ä.) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei seinem Netzbetreiber beantragen.
Die Stadtwerke empfehlen ihren Kundinnen und Kunden, Angebote sorgfältig zu prüfen, keine Verträge unter Zeitdruck zu schließen und sich bei Unsicherheiten direkt an die Stadtwerke zu wenden.
Bei Fragen stehen die Stadtwerke wie gewohnt telefonisch unter 06032-807-888, per Email an info@stadtwerke-bad-nauheim.de oder auch persönlich im Kundenzentrum in der Hohe Straße zur Verfügung.